a) im Regelunterricht gemeinsam mit einer Grundschullehrkraft in ausgewählten Fächern oder
Themenfeldern am Vormittag
Die mitgebrachten Sprachen von Migranten und Migrantinnen vervielfältigen die Sprachkonstellation in
allen Einwanderungsländern, so auch in Deutschland. Dabei wird die Mehrsprachigkeit – unabhängig
vom Prestige einer Sprache – unbedingt als Ressource gesehen.
Um dieser Vielfalt an Sprachkonstellationen zukünftig auch in Schulen noch stärker zu begegnen, hat
die Landesregierung das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehr-
sprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“ ausgerufen. Dabei steht keine bestimmte
Herkunftssprache im Mittelpunkt, sondern es werden alle in der Klasse vorhandenen Sprach-
fähigkeiten berücksichtigt.
und
b) im herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache am Nachmittag
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans
die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendlichen in Wort und Schrift zu
erhalten, sprachliche Kompetenzen zu erweitern und die für die Landeskunde wichtigen Inhalte zu
vermitteln. Durch eine systematische Verknüpfung des Wortschatzes in den Herkunftssprachen und in
der deutschen Sprache werden neue Wege zum Weltverstehen eröffnet.
c) In enger Kooperation mit den Grundschullehrkräften ist die HSU-Lehrkraft, die in diesem
Programm tätig ist, beteiligt
- an der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung des Unterrichts.
- an der Umsetzung des Sprachbildungskonzeptes der Schule (z. B. Verknüpfung von sprachlichem
und fachlichem Lernen, Unterstützung der metasprachlichen Fähigkeiten, Erweiterung des
Wortschatzes, Unterstützung von Sprachbildungsprozessen.
- an der Weiterentwicklung des Herkunftssprachlichen Unterricht (Verzahnung mit den Fächern der
Grundschule).
- an der interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung
- an einer intensiven Elternarbeit zur Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Einstellungsvoraussetzungen:
Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachli-
chen Unterricht im Rahmen des Programms „Grundschulbildung stärken durch HSU –
Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“ in türkischer Sprache:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Deutschland erworbenes oder nach deutschem
Recht anerkanntes Lehramt im Fach Türkisch verfügen
oder
2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach deutschem Recht, die statt der Lehrbefähigung für das
Fach Türkisch über die Sprachq