Berlin engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen wie Recht, Arbeit, Bildung und Gewaltschutz. Ziel ist es, gleiche Chancen in zu fördern und die Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe von Frauen zu berücksichtigen.
Gleichstellung - Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates.
Keine Gewalt - Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und wird als eine Form der Diskriminierung der Frau anerkannt. Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Recht - Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Bildung - Gleichstellung im Bildungsbereich Bildung bedeutet Zukunftssicherung sowohl auf der individuellen als auch der gesellschaftlichen Ebene.
Arbeit - Frauen und Männer sollten gleichermaßen für sich selber sorgen können und gleichermaßen Zeit für Familie und Privatleben haben.
Gesundheit -Die Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Auseinandersetzung ergibt sich aus unterschiedlichen Lebensentwürfen, Gesundheitsbewusstsein und Krankheitsverläufen.
Vielfalt - Berlin hat viele Gesichter. Für die Offenheit und Toleranz ist Berlin weltweit bekannt. Menschen aus 190 Staaten leben in Berlin.
Öffentlichkeit - Frauen ziehen in immer weitere Bereiche der Berufswelt ein, übernehmen politische Ämter, sowie Funktionen in Religion, Kultur und Sport – die Öffentlichkeit wandelt sich und ist nicht mehr allein Sache der Männer.
Ab sofort ist folgendes Aufgabengebiet unbefristet zu besetzen:
Frauenpolitische Grundsatz- und Einzelangelegenheiten im Politikbereich Anti-Gewalt-Arbeit sowie der Integrations-und Migrationspolitik; fachliche und inhaltliche Zuständigkeit für die Migrantinnenprojekte sowie Projekteinzelangelegenheiten; Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements und des Projektcontrollings; Webredaktion für das Referat; Schnittstelle Zuwendungs- und Haushaltsbereich; stellvertretendes Mitglied in der Härtefallkommission des Landes Berlin
Aufgabenschwerpunkte: Frauenpolitische Grundsatz- und Einzelangelegenheiten im Politikbereich Anti-Gewalt-Arbeit sowie der Integrations- und Migrationspolitik; selbstständige fachliche und inhaltliche Betreuung der Migrantinnenprojekte; Projekteinzelangelegenheiten sowie Beratung von Trägern inklusive deren Weiterentwicklung; Qualitätsentwicklung und Controlling der Projekte; strategische und operative Weiterentwicklung der Projektelandschaft. Verantwortung für die statistischen Erhebungen und regelmäßige Auswertungen inkl. Berichterstattung; enge Kooperation mit den einschlägigen Akteurinnen und Akteuren sowie selbstständige Durchführung von regelmäßigen, interdisziplinären Fachgesprächen mit den Trägern und Mitarbeitenden der Projekte sowie anderen Akteurinnen und Akteuren; Ergebnissicherung. Zuständig für die Webredaktion des Referats. Konzipierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geflüchteter Frauen; Beantwortung von Anfragen; Organisation von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Konzeption und Gestaltung von Informationsmaterialien. Entwicklung und Durchführung von Kampagnen, Fachtagen und Projekten / Projektmanagement und Ergebnissicherung; Vorbereitung und Durchführung von Gremien in den Bereichen Anti-Gewalt-Arbeit sowie der Integrations- und Migrationspolitik; Aktionsplan/Landesrahmenprogramm Roma. Einzelfallbearbeitung von aufenthaltsrechtlichen Härtefällen sowie stimmberechtigtes stellvertretendes Mitglied in der Härtefallkommission; Mitarbeit bei Querschnittsaufgaben des Referates. Schnittstelle Zuwendungs- und Haushaltsbereich
- Beamtete Dienstkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst (ehem. ge-hobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) des Laufbahnzweiges nichttechnischen Verwal-tungsdienstes erfüllen.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Abschluss: Bachelor oder Diplom/FH) im Hauptfach Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Öffentliche Verwaltung, Politikwissenschaften, Soziologie, Genderstudies, Islamwissenschaften.
- Erwünscht wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung mit Bezug zu den Themen Anti-Gewalt-Arbeit u