Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
der Leiterin / des Leiters (m/w/d) des Referates 23
„Qualitätsentwicklung und –monitoring in der Kindertagesbetreuung,
sozialpädagogische Berufe der Kinder- und Jugendhilfe,
Praxisunterstützung Kita, Landeskitaplan“
Kennziffer: 2023-73
im Rahmen einer Vollbeschäftigung unbefristet zu besetzen.
Die Stelle ist mit einer Vergütung in der AT-Entgeltgruppe 15 Ü bzw. der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesO verbunden.
Beamtinnen und Beamte, die nach einer niedrigeren Besoldungsgruppe besoldet werden, verbleiben in ihrer Besoldungsgruppe. Ihnen wird der höherwertigere Dienstposten zunächst zur Erprobung gemäß § 11 LVO und bei Bewährung auf Dauer übertragen. Ein Anspruch auf Beförderung entsteht dadurch nicht.
Tarifbeschäftigte erhalten ein außertarifliches Entgelt nach Maßgabe des Rundschreibens des Ministeriums des Innern – Gesch.-Z.: 37-716-36 – vom 11.06.2014 in Höhe der AT-Entgeltgruppe 15 Ü. Dabei wird ihnen der Dienstposten für die Dauer eines Jahres zur Erprobung übertragen. Während der Erprobungszeit wird tariflich Beschäftigten eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem bisherigen und dem zukünftigen Entgelt gezahlt. Sie erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr, bei Bewährung wird im Anschluss ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Sofern Beschäftigte bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg stehen, erfolgt bei nicht festgestellter Bewährung eine Weiterbeschäftigung in der bisherigen Entgeltgruppe. Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen während der Erprobungszeit zunächst in Entgeltgruppe 15 TV-L eingruppiert.
Für Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, gilt: bewerbungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte ab der Besoldungsgruppe A 14 der jeweiligen Besoldungsordnungen und Beschäftigte ab der Entgeltgruppe E 14 TV-L bzw. vergleichbar.
Das MBJS ist eine oberste Landesbehörde des Landes Brandenburg, deren Geschäftsbereich im Wesentlichen die schulische Bildung und Erziehung, die Schul- und Sportstättenentwicklungsplanung, Angelegenheiten der Weiterbildung, Kinder- und Jugendpolitik, Kinder- und Jugendhilfe, den gesetzlichen Jugendschutz, das Freiwillige Soziale Jahr, Unterhaltsvorschuss, Adoptionen, Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung, Sozialpädagogische Berufe und Angelegenheiten des Sports umfasst.
Das bieten wir Ihnen
- eine Beschäftigung bei einem zuverlässigen und sicheren Arbeitgeber mit einer attraktiven Bezahlung
- zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung (z. B. Vier-Tage-Woche, Teilzeitbeschäftigung) und mobile Arbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- kostenloses Beratungs- und Unterstützungsprogramm (psychosoziale Beratung und Beratung bei juristischen Themen und familiären Angelegenheiten) für Mitarbeitende, Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie im Haushalt lebende Angehörige
- gute Verkehrsanbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und ein vergünstigtes VBB-Firmenticket bzw. Deutschlandticket
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement mit verschiedenen Sportangeboten und medizinischen Vorsorgeleistungen
- eine moderne und ergonomische Büro- und Kommunikationsausstattung
- Einarbeitung in Ihre abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten
- vielfältige fachliche und außerfachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Ihr Aufgabengebiet
- fachliche, personelle und organisatorische Leitung des Referats 23
- Wahrnehmung von übergeordneten Angelegenheiten, Steuerungsaufgaben und Grundsatzfragen der Qualitätsentwicklung, des –monitorings und von Evaluationen in der Kindertagesbetreuung
- Vertretung des MBJS in Landes- und Bundesgremien der angegebenen Tätigkeitsbereiche
- Beobachtung und Auswertung der aktuellen fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Diskussion
- Grundsatzfragen der Qualifizierung, der Ausbildung und der Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
- Anerkennung von sozialpädagogischen Berufen
- Mitglied der Lenkungsgruppe Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
- Fachaufsicht über das Staatliche Schulamt Cottbus bezogen auf die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher gem. § 8 ff sowie § 31 Abs. 5 BbgSozBerG
- Weiterentwicklung der Grundlagen für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
- Gesamtsteuerung und Koordination der Weiterentwicklung der „Grundsätze der elementaren Bildung“/Bildungs- und Orientierungsplan Kita
- Steuerung und