SIE HABEN...
ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (FH) als Diplom-Verwaltungswirt/-in oder Bachelor of Arts (B.A.) in der Fachrichtung "Öffentliche Verwaltungswirtschaft" oder "Öffentliche Verwaltung" oder in einer vergleichbaren Fachrichtung
oder
einen anderen abgeschlossenen Diplom-/Bachelorstudiengang (FH/Universität)
bzw. andere abgeschlossene Diplom-/Bachelorstudiengänge mit
jeweils mindestens 50 % Modulen einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen
oder
sind/waren Teilnehmende/-r an einem Traineeprogramm des Landes Berlin im Bereich Allgemeine Verwaltung mit Bachelorabschluss
oder
einen anderen abgeschlossenen Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II, SGB VIII, SBG IX oder SGB XII
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungskraft (z. B. Verwaltungsfachangestellte/-r, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement) mit
wünschenswerterweise einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (VL II) bzw. einem inhaltlich vergleichbaren Fortbildungslehrgang (z. B. Angestelltenlehrgang II).
Die Bereitschaft zur Teilnahme am "Qualifizierungsprogramm im Bereich Eingliederungshilfe (SGB IX)" ist für alle unabdingbar.
Jeweils erforderlich sind verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ihre Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie die
im Anforderungsprofil genannten formalen Voraussetzungen
erfüllen.