Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich 6. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der 7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nach- gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird
folgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderan-
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt fertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf
ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 6 Monaten, 15%, unter 2.000 kg auf 10%.
gerechnet ab dem Tag der Fertigstellung. Ist die Abnahme
II. Preise, Vertragsschluss bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftrag- VII. Haftung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise nehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei 1. Der Auftragnehmer haftet
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftrags- - für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, menge zu setzen. Bleibt auf Wunsch des Auftraggebers die oder der Gesundheit und
längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots hergestellte Ware bis zum Abruf ganz oder teilweise beim - für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonsti-
beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte Auftragnehmer, erfolgt die Lagerung auf Kosten und Gefahr ge Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf
gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine des Auftraggebers. Für die Rechnungsstellung ist der Tag der entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzli-
anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wur- Einlagerung maßgeblich. Die Rechnung ist mit Zugang chen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
de. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehr- unabhängig vom Zeitpunkt des Abrufs insgesamt zur 2. Der Auftragnehmer haftet ferner bereits
wertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Zahlung fällig. - bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Ver-
Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und tragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter
sonstige Versandkosten nicht ein. V. Eigentumsvorbehalt oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftrag- 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
gebers einschließlich des dadurch verursachten Maschi- aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht,
nenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber
Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen ge- Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. vertrauen dürfen. Die Haftung des Auftragnehmers ist
ringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in den Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrektur- schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
abzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware - Der Auftragnehmer haftet schließlich bei arglistig ver-
ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst erfolgen. schwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für
sind, werden berechnet. 2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ord- die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus
4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als nungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftrag- dem Produkthaftungsgesetz.
Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche geber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung 3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausge-
Vereinbarung getroffen wurde. hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer schlossen.
nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der
III. Zahlung realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des VIII. Verjährung
1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine Auftragnehmers um mehr als 10%, so wird der