Mitarbeitende im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) im bezirklichen Ordnungsamt – Außendienst - Tarifbeschäftigte/r - bei Land Berlin
Mitarbeitende im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) im bezirklichen Ordnungsamt – Außendienst - Tarifbeschäftigte/r (m/w/d) - bei Land Berlin
Das Bezirksamt Mitte ist Arbeitgeber für mehr als 3.000 Menschen. Berlin-Mitte, das bedeutet: arbeiten im Herzen der Hauptstadt. Das Bezirksamt Mitte steht für Vielfalt. Bewerbungen, die die Vielfalt unseres Bezirkes widerspiegeln, sind uns sehr willkommen. Bei uns warten interessante Aufgaben und Herausforderungen in mehr als 80 Berufen auf Sie! Diese wollen wir gemeinsam mit Ihnen angehen, getreu unserer Devise: „Wir machen Mitte!"
Das Ordnungsamt Mitte von Berlin ist mit mehr als 400 Kolleginnen und Kollegen eine lebendige und bunte Organisation, die sich nahe am Leben in der Großstadt Berlin befindet. Wir tragen durch unsere Arbeit maßgeblich dazu bei, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen, sowie die Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher im Bezirk Mitte zu verbessern und auf einem hohen Niveau zu halten. Werden Sie Teil dieser Mission und lernen Sie uns als ein neues Mitglied im Team kennen.
Das Ordnungsamt im Bezirksamt Mitte sucht ab sofort unbefristet mehrere Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen. Die Dienstkräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) der bezirklichen Ordnungsämter überwachen den ruhenden Straßenverkehr gemäß § 2 OrdnungsdiensteVO, verfolgen die dort feststellbaren Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes und können diese durch Verwarnungen ahnden oder die Weiterbearbeitung durch die hierfür zuständige Stelle veranlassen und ergreifen die gebotenen Gefahrenabwehrmaßnahmen. Überdies werden weitere Kontrollaufgaben gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 OrdnungsdiensteVO, insbesondere die Einhaltung der bei der Nutzung der Straßen und öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin (z.B. Grün- und Erholungsanlagen) wahrgenommen. Feststellung (Kontrolle) und Verfolgung (Ahndung) von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Überwachung des ruhenden Verkehrs und fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen (§ 24 StVG) z.B. Fahrradfahrende und Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, falsch Parkende auf Busspuren, Fahrradwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche, Behindertenparkplätze, Parken in Haltverboten und Ladezonen und bei behinderndem Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen, Motorrädern, usw.
Feststellung (Kontrolle) und Verfolgung (Ahndung) von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum
- Überwachung der Nutzung der Straßen und von öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin
z.B.: Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen außerhalb der zugewiesenen Sonderflächen,
- Kontrolle des Parkens auf Baumscheiben,Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zu KFZ in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kontrolle von Radfahrenden und Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen in Grün- und Erholungsanlagen, Kontrolle von Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland, Kontrolle der Einhaltung der Umweltzone
Aufgaben im Zusammenhang mit den Kontrolltätigkeiten
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Erteilung von schriftlichen und mündlichen Verwarnungen, sowie Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Verstößen
- Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr (ASOG) im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle
- Beseitigung von Gefahren durch Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen
- Verstöße mittels mobilem Datenerfassungsgerät aufnehmen oder schriftliche Anzeigenfertigung (je nach Verstoß),
- Dokumentation von erforderlichem Beweismaterial (z.B.: Fotos, Skizzen, ergänzende Hinweise)
- Anfertigen von schriftlichen Stellungnahmen im Einspruchsverfahren und für Gerichtsverfahren, sowie Zeugenaussagen vor Gericht im Rahmen des Aufgabengebietes
- Beantwortung von Anfragen und Fertigung von Stellungnahmen, sowie Tätigkeitsberichten im Rahmen des Aufgabengebietes (z.B.: Anfragen der Bußgeldstelle, Fachbereich Innendienst, Interne Dienste)
als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter (m/w/d)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- oder gleichwertige Qualifikation durch mindestens einjährige vergleichbare Berufserfahrung in einem profildienlichen Arbeitsgebiet (z.B.