Bürokraft für den zentralen Empfangsbereich mit Poststelle in Teilzeit mit 30 Wochenstunden bei Stadt Augsburg
Bürokraft (m/w/d) für den zentralen Empfangsbereich mit Poststelle in Teilzeit mit 30 Wochenstunden bei Stadt Augsburg
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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Bürokraft (m/w/d) für den zentralen Empfangsbereich mit Poststelle in Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Referenznummer: 51002150_1
Veröffentlichung: 03.07.2024
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 5 TVöD - BesGr. A 6-7 BayBesO
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 37.623-41.684 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.
Aufgabengebiet:
- Betreuung des allgemeinen/zentralen Postein- und ausgangs der Dienststelle (inkl. Zuständigkeitsclearing Gerichtspost mit PROSOZ-Abgleich und Erstellung von Abgabenachrichten)
- Auskünfte und Informationen über Zuständigkeiten im Amt (oftmals als Erstkontakt), Weitervermittlung an andere Sozialleistungsträger innerhalb und außerhalb der Stadt Augsburg
- Meldung von Kindeswohlgefährdung gemäß internem Leitfaden
- Betreuung inkl. Vereinbarung eines Termins zur Inspektion der am Standort Halderstr. 23 befindlichen dienstlichen E-Bikes
- Verwaltung des multifunktionalen Veranstaltungsraums im EG Halderstraße 23 und gelegentliche Mithilfe bei der Vorbereitung sonstiger Veranstaltungen im Haus bzw. für die Dienststelle
- Diverse, gelegentliche Zuarbeiten für das Geschäftszimmer der Amtsleitung
Voraussetzungen: Erfolgreiche Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder Fachprüfung I bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder erfolgreich abgeschlossene dreijährige rechtlich bzw. kaufmännsich geprägte Berufsausbildung in einem anerkannten Büroberuf
Wünschenswert:
- Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit und Bestimmtheit im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Gute schriftliche und insbesondere mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sehr gute Kenntnisse über Zuständigkeiten und Aufgaben der Dienststelle und ggf. anderer Sozialleistungsträgern bzw. die Bereitschaft sich diese zeitnah anzueignen
- Sicherer Umgang mit Word, Excel, Outlook, Power Point
- Belastbarkeit und Flexibilität insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit, da die Öffnungszeiten der Dienststelle zwingend abzudecken sind (auch nachmittags)
- Ausreichende Englischkenntnisse oder Kenntnisse in einer anderen Sprache zur Beantwortung von Bürgeranliegen im gelegentlichen Bedarfsfall
Wir bieten: - Eine familienfreundliche Beschäftigung
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Eine interessante und vielseitige Aufgabe in einem engagierten Team mit gutem Betriebsklima
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeiten sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit und teilweise Mobiles Arbeiten
- Ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei St