Kiel sucht frische Köpfe.
Kieler Jugendamt sucht Unterstützung
Starten Sie bei uns als
Erzieher*innen in der Heimerziehung
(vergütet nach EG S 8b TVöD)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 35 Wochenstunden. Es sollen regelmäßig mehrere Stellen zunächst befristet, zum Teil auch kurzfristig im Rahmen von Elternzeit oder Krankheitsvertretung besetzt werden.
Was wir bieten - Ihre Vorteile
- ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
- fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
- für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe
Die Jugendhäuser sind Heimeinrichtungen nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII und jeweils der Lebensmittelpunkt für 10 Jugendliche, die (vorübergehend) nicht in ihrem Elternhaus leben können oder als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Die Jugendlichen leben im Jugendhaus bis sie zu ihren Eltern zurückkehren können oder in der Lage sind, selbständig in einer eigenen Wohnung zu leben. Die Jugendlichen müssen mit Unterstützung der Fachkräfte höchst schwierige Lebenssituationen bewältigen, u.a. Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Kriegs- und Fluchterlebnisse, Drogen- und/oder Alkoholsucht, Essstörungen und Selbstverletzungen. Folgende Aufgaben fallen an:
- Sie betreuen bis zu 10 Jugendliche in allen pädagogischen und versorgenden Tätigkeiten. Hierzu zählen u.a.:
- Beziehungsgestaltung und die Arbeit mit Einzelnen und in der Gruppe
- Umsetzung der Hilfeplanung
- Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher, schulischer bzw. beruflicher sowie ggf. aufenthaltsrechtlicher Perspektiven
- Pädagogische Interventionen in schwierigen Lebenssituationen
- Krisenintervention
- Zusammenarbeit mit der Familie bzw. den Sorgeberechtigten
- Sie üben hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung der Selbstständigkeit der Jugendlichen aus. Hierzu zählen u.a.:
- Einkäufe und das Kochen an Wochenenden
- Haus- und Gartengestaltung
- Reinigungs- und gelegentlich leichte Reparaturtätigkeiten
- Sie sind für gruppen- und teambezogene Verwaltungs- und Berichtstätigkeiten zuständig. Hierzu zählen u.a.:
- Allgemeiner Schriftverkehr
- Abrechnungen und Kassenführung
- Verwaltung der Akten der Jugendlichen
- Pflege von Listen und Statistiken
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
- Ausbildung. Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in, vorzugsweise für die Jugend- und Heimerziehung.
- Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Sie verfügen über Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und Kenntnisse über kinder- und jugendspezifische Entwicklung sowie Fragestellungen und deren Transfer in den pädagogischen Alltag.
- Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet - Ihre Persönlichkeit
Sie besitzen die Fähigkeit Konflikte zu erkennen und können auf diese angemessen reagieren. Darüber hinaus haben Sie eine ausgeprägte Belastbarkeit und sind zudem in der Lage, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen.
Wo Sie wirken - Ihr Arbeitsumfeld
Die Teams in den Jugendhäusern bestehen aus Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und einer Hauswirtschaftskraft.
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Hierbei handelt es sich um eine Dauerausschreibung, die bis zum 31. Dezember 2024 läuft.
Die Stellen sind nicht teilbar.
Im Jugendhaus besteht Anspruch auf eine Heim- und Schichtzulage und je nach Diensten, Anspruch auf verschiedene Zeitzuschläge.
Die Tätigkeiten erfolgen im Schichtdienst, auch in der Nacht und an Wochenenden. Die Bereitschaft auch kurzfristig einzuspringen wird vorausgesetzt, ggf. sind Rufbereitschaften abzudecken.
Die Jugendhäuser sind nicht immer barrierefrei.
Gerne ermöglicht das Fachamt eine Hospitation. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit Kai Hagemann oder Jochen S