Stellenanbieter:
Bundesverwaltungsamt
Kennziffer:
BVA-2024-104
Bewerbungsfrist:
15.07.2024
Arbeitsbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit:
Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe
E 9c TVöD / A 9g - A 11 BBesO
Einstiegsgehalt:
3.757,21 bis 4.334,08 € brutto
Ort:
Stuttgart
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.
Die Abteilung ZM im Bundesverwaltungsamt ist der zentrale Dienstleister im Zuwendungsmanagement und aktuell für neun oberste Bundesbehörden (Bundesministerien) tätig. Die administrative Bearbeitung bezieht sich auf die Bewilligung der von den Bundesministerien zur Förderung übertragenen Finanzmittel, die Betreuung und Beratung der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie die Feststellung und Prüfung, wie die finanziellen Mittel verwendet wurden.
- Ganzheitliche Administration von Fördermaßnahmen im Bereich der nationalen Zuwendungen
- Antragsprüfung und Bewilligung von Förderanträgen nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich der Prüfung und Erörterung von Finanzierungsplänen, Erstellung von Prüfvermerken und Bescheiden
- Mittelbewirtschaftung, Projektbegleitung und Um-/Nachbewilligung
- Prüfung von Verwendungsnachweisen inkl. Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweisen
- Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren inkl. Rückforderungs-, Widerrufs- und Zinsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Justiziariat des Bundesverwaltungsamts (BVA)
Für ein erstes Kennenlernen und einen Austausch über noch offene Fragen stehen wir Ihnen gerne am 04.07.2024um 17 Uhr unter dem https://t1p.de/5wi8e zur Verfügung. DasOnline-Meetingkann zum angegebenen Zeitpunkt durch Anklicken des Links betreten werden.
Sofern Sie im Vorfeld Ihrer Bewerbung inhaltliche Fragen zum Aufgabengebiet haben, können Sie sich gerne an die Referatsleitung Tina Piazza unter der Telefonnummer 022899-358-663600 wenden.
Die mündlichen Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 34/2024 statt.
Es können ggf. weitere Bedarfe in anderen Aufgabenbereichen über die Ausschreibung gedeckt werden.
- Sie interessieren sich für die Verwaltung und verfügen über eine fachspezifische Qualifikation bzw. erwerben diese bis zum 30.09.2024, bevorzugt:
- einen rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen akkreditierten Studienabschluss oder
- einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt oder
- einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst oder ein Aufstiegsverfahren oder
- Sie haben einen akkreditierten Studienabschluss einer anderen Fachrichtung z.B. aus den Bereichen Sozial-, Politik- oder Bildungswissenschaften bzw. Sie erwerben diesen bis zum 30.09.2024
- Informationen über Ihren ausländischen Studienabschluss finden sie hier: https://t1p.de/l2f68
- Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse aus dem Bereich Zuwendungsrecht und der BHO
- Sie eignen sich die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zügig an
- Sie handeln selbstständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben
- Sie erledigen auch in Phasen mit erhöhter Arbeitsbelastung Ihre Aufgaben fristgerecht
- Sie haben Freude am Kontakt mit Kundinnen und Kunden sowie an einer langfristigen Zusammenarbeit mit Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle (z. B. keine Kernarbeitszeiten, Möglichkeit von Homeoffice, Stundenausgleich durch Gleittage, Sabbatical)
- Wir besetzen ausgeschriebene Stellen flexibel in Voll- und Teilzeit
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen, mobile Massage)
- Deutschland Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss bzw. kostenfreie Parkplätze sowie eine Kantine
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Zulagenzahlung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD zur Personalgewinnung möglich
Darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Bestimmungen