Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) Cottbus Vollzeit/Teilzeit Staatliches Schulamt Cottbus - Bereich Schulamt
Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung Arnsberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
0,63 Stellen (25 WStd.)
in der
Schulpsychologie
im schulpsychologischen Dienst (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
in der Schulpsychologischen Beratungsstelle für den
Ennepe-Ruhr-Kreis
Es handelt sich um eine Stelle im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen in der gemeinsamen
Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes im Landesdienst und im Dienst der Körperschaf-
ten, Anstalten und Stiftungen.
Aufgabenschwerpunkte:
Schulpsychologie unterstützt die Schulen, Lehrkräfte und in den Schulen tätige pädagogische
Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Schülerinnen
und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten bei schulisch bezogenen Problemen mit den
Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grund-
satz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen. Die Aufgabenbereiche
der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und
der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:
Unterstützung von Schulen in Hinblick auf gesundes und professionelles Handeln im
Kontext von Lehren, Lernen, der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, guter Kom-
munikation und Kooperation in Schule sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Eva-
luation von schulinternen Handlungskonzepten und Angeboten der Beratung;
intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen
Schullebens sowie Beratung von Schulen zur Prävention von krisenhaften Entwicklun-
gen;
Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumli-
chen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig
angelegter Beratungsangebote für Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Familien.
Einzelfallberatung für Schülerinnen und Schüler sowie ihren Erziehungsberechtigten in
schulbezogenen Problemlagen, sofern die jeweiligen Klientinnen und Klienten nicht
spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen.
Schullaufbahnberatung im Hinblick auf individuelle Förderung und Gesundheitsvor-
sorge der Schülerinnen und Schüler;
Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen
Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;
Mitwirkung bei der Qualifizierung und Supervision von Lehrkräften, Schulsozialarbei-
tenden und Schulleitungen.
Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von
Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der
örtlichen Erziehungsberatung.
Anforderungsprofil:
Zugangsvoraussetzung sind ein an einer Universität mit der Diplom-Prüfung oder einem Mas-
terabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad ab-
geschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet
eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen
Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen. Im Falle eines Bachelor-
/Master-Abschlusses muss ein Schwerpunkt erkennbar sein, der die Vermittlung von psycho-
logischem Grundlagenwissen garantiert. I.d.R. sollten diese Studiengänge mind. 6 Semester
Bachelor und mind. 4 Semester Master Inhalte umfasst haben.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen
von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch un-
terrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in
der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX
erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfül-
len, wird begrüßt.
Hinweis:
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs.
9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontra-indi-
kation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältn
Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) Cottbus Vollzeit/Teilzeit Staatliches Schulamt Cottbus - Bereich Schulamt