Das Finanzamt Stormarn ist mit seinen ca. 300 Bediensteten als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk Kreis Stormarn zuständig.
- Bearbeiten der Umsatzsteuervoranmeldungen, Bearbeiten der Prüf- und Hinweisfälle
- Durchführen von Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27 b UStG
- Bearbeiten von Rechtsbehelfen und Entscheiden über Aussetzung der Vollziehung, soweit nicht die RbSt zuständig ist
- Vertretung des zentralen Ansprechpartners für Neugründungsfälle
- Zentrale Bearbeitung der Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Zentrale Bearbeitung des vierteljährlichen innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- abgeleistete Probezeit
- umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
Anforderungen des Arbeitsplatzes
- Überzeugende Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
- Sichere Nutzung aktueller technischer Methoden
- Hohes Maß an Bereitschaft zur Mitgestaltung von Veränderungen
- Ausgeprägtes Selbstmanagement
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem TV-L.
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte richten Sie bitte bis zum
19.07.2024
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