Fachkraft für Arbeitssicherheit , Kalkar in Kalkar bei Bundeswehr
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d), Kalkar in Kalkar bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Zentrum Luftoperationen in Kalkar
- Sie nehmen die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Dienststelle wahr, dabei beraten Sie die Dienststellenleitung und die Vorgesetzten.
- Sie prüfen und beraten in allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und führen entsprechende Maßnahmen durch.
- Sie beraten und unterstützen die Dienststellenleitung in allen Angelegenheiten des Strahlenschutzes und des Umweltschutzes.
- Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Teilnahme an Fachtagungen, Begehungen und Fachaufsichten auch außerhalb des Standortbereiches.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Inland wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist ab dem 01.02.2024 zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A9m BBesG bewertet.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E9a TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit;
- die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie sind staatlich geprüfte oder anerkannte Technikerin bzw. geprüfter oder anerkannter Techniker
ODER - Sie verfügen über eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem technischen Beruf
ODER - Sie waren mindestens vier Jahre in der Funktion einer Technikerin bzw. eines Technikers oder als Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister oder in technischer Beschäftigung entweder in der Funktion einer Meisterin bzw. eines Meisters oder in gleichwertiger Funktion tätig.
- Sie verfügen über die Qualifikation als Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister oder haben die Bereitschaft zum Erwerb dieser. Bei Nichtbestehen der Ausbildung endet die Verwendung auf diesem Dienstposten.
- Sie verfügen über die Qualifikation als Strahlenschutzbeauftragte bzw. Strahlenschutzbeauftragter oder haben die Bereitschaft zum Erwerb dieser Qualifikation. Bei Nichtbestehen der Ausbildung endet die Verwendung auf diesem Dienstposten.
- Sie verfügen über die Qualifikation als Umweltbeauftragte bzw. Umweltbeauftragter oder haben die Bereitschaft zum Erwerb dieser Qualifikation. Bei Nichtbestehen der Ausbildung endet die Verwendung auf diesem Dienstposten.
- Für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis sowie für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist es u.a. notwendig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zu sein.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden. -
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen Fremdsprachenkenntnisse in Englisch mit einem Leistungsstand von mindestens Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie verfüge